Frage:
Wird die gesetzliche Krankenversicherung immer vom Arbeitgeber bezahlt?
Jani
2006-07-25 23:01:25 UTC
Wird die gesetzliche Krankenversicherung immer vom Arbeitgeber bezahlt?
Acht antworten:
Advicer
2006-07-26 09:55:09 UTC
Im Regelfall: Ja, und zwar zu 1/2 Anteil. Der andere Teil wird vom Bruttoarbeitslohn durch den Arbeitgeber abgezogen. Der Gesamtbetrag wird durch den Arbeitgeber an Deine Krankenkasse überwiesen.

Teilweise wird auch der hälftige Anteil des Arbeitgebers ausgezahlt (über die Lohnabrechnung) und der Arbeitnehmer muss den Gesamtbetrag an die Krankenkasse zahlen.

Es gibt aber auch Personen, die steuerlich Arbeitnehmer sind, im Sozialversicherungrecht aber wie Arbeitgeber behandelt werden. Das sind z.B. Vorstände einer AG und unter bestimmten Voraussetzungen Geschäftsführer einer GmbH. Dieser Personenkreis hat keinen gesetzlichen Anspruch auf einen AG-Anteil zur Krankenversicherung und muß somit - wie ein Selbständiger - seinen Krankenversicherungsbeitrag allein zahlen (sofern er freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist).
mausi76
2006-07-25 23:07:14 UTC
Die gesetzlichen Beiträge zur Krankenkasse werden je zur Hälfte von Dir und Deinem Arbeitgeber getragen. Die Deinige Hälfte führt der Arbeitgeber von Deinem Bruttolohn sofort an die Krankenkasse ab.
Olicia
2015-02-22 00:07:40 UTC
Der Anteil der gesetzlichen Krankenkasse wird bei einer Vollzeitstelle immer anteilig vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber gezahlt. Doch inzwischen muss der AN mehr zahlen. Der AG soll unterstützt werden. Das gleiche gilt übrigens auch bei einer privaten Krankenversicherung.( Quelle: http://privatekrankenkasse-testsieger.de/private-krankenversicherung-beitrag-test/ )
keule_xxx
2006-07-25 23:59:19 UTC
Hllo,

ja, sofern ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis besteht.

50/50 :)



mfg
Popivoda
2006-07-25 23:34:04 UTC
Auf deinen Lohzettel steht unter Krankenkassenbeitrag eine Prozentzahl und die wird zu je 50% von Deinem Brutto und von deinem chef bezahlt ,also du und dein chef teilen sich die beiträge zur krankenkasse.wenn du weitere fragen zur abrechnung hast dann melde dich
Knut S
2006-07-25 23:16:28 UTC
die beiträge werden jeweils zur hälfte gezahlt (50% ag zusätzlich zum gehalt/lohn, 50% der an abzug vom gehalt/lohn). der komplette betrag wird vom ag abgeführt (an die krankenkasse gezahlt)
waldelfe
2006-07-25 23:09:27 UTC
du und dein arbeitgeber teilt euch die krankenversicherung. das siehst du auf deiner lohnabrechnung, die wird direkt abgeführt.



wenn du selbständig bist und dich weiterhin gesetzlich versichern möchtest, musst du den beitrag komplett alleine tragen, so wie es auch bei der privaten krankenversicherung ist.
laecky
2006-07-25 23:35:12 UTC
Wie schon dreimal gesagt, es wird 50/50 geteilt. Aber bald nicht mehr. Dann darfst Du mehr bezahlen und der Arbeitgeber weniger. Das ist doch richtig klasse, oder?


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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