Frage:
Geschützter Firmenname - wie bekommen?
2006-07-24 14:14:09 UTC
Wie bekommt man denn als Privatperson einen geschützen Firmennamen (oder wie auch immer man es nennt, wenn man z.B. selbstständig ist, hat man ja nicht gleich ne Firma).
Habe mal gehört, amn müsse dafür nur n Gewerbe anmelden und könne hierbei dann einen Namen angeben, stimmt das (und wenn nicht, wie bekomme ich nen geschützten Namen)? Danke.
Vier antworten:
2006-07-24 14:24:41 UTC
Wenn Du ein Gewerbe anmeldest wird Dein Name eingetragen, der Firmenname kommt ins Handelsregister.



Dein Firmenname ist nur geschützt wenn Deine Firma auch schon etwas bekannt ist, Du selber darfst keinen Firmennamen benutzen den es schon gibt und eine Marke beinhaltet, nur Markennamen sind geschützt keine Firmen.



Das heisst es kann 100 Firmen geben die Meyer KG heissen aber nur einmal Opel oder AUDI, das sind Marken.



Wenn Du eine Marke schützen willst dann gibt es da wieder Verfahren die beachtet werden müssen, dafür brauchst Du sicher einen Anwalt der sich damit auskennt
Advicer
2006-07-25 22:53:18 UTC
Es gibt keinen "Firmennamen"!

Das HGB (Handelsgesetzbuch) spricht von der "Firma" als dem Namen eines Unternehmens bzw. Unternehmers, unter dem der Unternehmer/das Unternehmen - als Kaufmann - in das Handelsregister eingetragen werden kann. Ein Einzelunternehmen kann bspw. mit dem Zusatz e.K. (eingetragener Kaufmann) eingetragen werden, wenn formale und organisatorische Voraussetzungen erfüllt sind.

Unter welcher "Firma" man sich eintragen lassen kann, ist mit der zuständigen Industrie- und Handelkammer abzustimmen.

Bei der Uni Kassel oder Giessen kann man eine Recherche in Auftrag geben, deren Ergebnis ist, ob die Firma bereits in der beabsichtigten Eintragungsart "belegt" ist.

Um die Firma zu schützen, wenn hiermit bspw. ein bestimmtes Produkt zu verbinden, sollte man über den Warenzeichenschutz nachdenken. Hier ist das DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) zuständig.

Die Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt ist eine ordnungsrechtliche Bestimmung, genau so, wie die Anmeldung des Gewerbes beim Finanzamt.
obiwankenobi
2006-07-24 21:27:15 UTC
Die einzige Möglichkeit, einen Firmennamem schützen zu lassen, ist eine Anmeldung desselben als geschützten Markennamen beim deutschen Marken- und Patentamt. Ausserdem kannst Du, wenn Du eine Einzelfirma anmeldest (also Dir einfach einen Gewerbeschein ausstellen lässt), den Firmennamen nicht frei wählen, sondern Dein Vor- und Zuname muss zwingend im Firmennamen enthalten sein!
Gyanda
2006-07-24 21:26:05 UTC
Als Privatperson kannst du allenfalls einen "Künstlernamen" schützen lassen, indem du ihn in den Personalausweis eintragen lässt... das geht aber nur, wenn du z.B. Veröffentlichungen mit dem Namen nachweisen kannst ... Infos darüber hat dein Einwohnermeldeamt...



Um einen Namen als Firma schützen zu lassen,müsstest du ihn als "geschütztes Markenzeichen" eintragen lassen, das ist wohl ziemlich teuer! (Infos darüber hätte ein Anwalt, der auf Markenrecht spezialisiert ist. Stichwort: in den Gelben Seiten suchen)...



Als Firma bist du ja in der IHK organisiert. Diese bietet auch Beratungen an. Meines Wissens nach - aber das ist echt nicht fundiert - kann man als OHG einen Firmennamen haben.



Es ist sehr ratsam, sich vorher zu informieren, bevor man einen Namen wählt und den womöglich auch noch als Internet-Site wählt, weil es im Internet und auch im realen Leben viele Anwälte gibt, die tatsächlich von "Abmahnungen" leben - und dann wird es teuer.



Über Abmahnungen erfährst du mehr, wenn du mal bei http://www.heise.de das als Stichwort eingibst bei der Suche.



Freundliche Grüße

Gyanda


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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