Frage:
Was ist der Unterschied zwischen Jahresüberschuss und Bilanzgewinn?
TipsyClaudi
2006-06-27 13:00:53 UTC
Was ist der Unterschied zwischen Jahresüberschuss und Bilanzgewinn?
Zwei antworten:
Julian
2006-06-27 13:25:37 UTC
wiki:



1) Jahresüberschuss

Der Jahresüberschuss ist das positive Geschäftsergebnis (Gegensatz: Jahresfehlbetrag) eines Geschäftsjahres, das in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesen wird.



Der Jahresüberschuss ergibt sich als positive Differenz zwischen den Erträgen und den Aufwendungen des betreffenden Geschäftsjahres. Bei der Ermittlung des Jahresüberschusses werden Gewinnvorträge oder Verlustvorträge aus Vorperioden, Einstellungen in offene Rücklagen oder Entnahmen aus ihnen nicht berücksichtigt.



Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften werden häufig auch die Begriffe Bilanzgewinn oder Bilanzverlust verwendet. Die eigentlich richtigen Begriffe sind hier jedoch die oben genannten. In der Praxis wird aber auch bei Kapitalgesellschaften von Bilanzgewinn oder -verlust gesprochen.



Dieser Bilanzposten steht für den Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens. Er beziffert dessen Jahresergebnis. Der Jahresüberschuss ist Ausgangspunkt für die Verwendung des Gewinns und wird auch als Reingewinn bezeichnet. Bei einem Jahresfehlbetrag spricht man häufig auch von einem Reinverlust.



2) Bilanzgewinn

Als Bilanzgewinn bezeichnet man den von Aktienunternehmen in der Jahresabschlussbilanz ausgewiesenen Totalgewinn. Er berechnet sich nach der Formel Bilanzgewinn = Jahresüberschuss/-fehlbetrag +/- Gewinn-/verlustvortrag +/- Entnahmen/Einstellungen in Rücklagen.



Daraus ergibt sich, dass der Bilanzgewinn durch gezielte Veränderung der Rücklagen leicht manipuliert werden kann und als Indikator für den Unternehmenserfolg eher ungeeignet ist.
Peter
2006-06-27 14:46:34 UTC
Hallo!

Schau dir mal den § 158 AktG an. Die statistische (d,g, außerhalb der Buchführung) Überleitung vom Jahresüberschuss zum Bilanzgewinn kann man vereinfachend wie folgt darstellen:

Jahresüberschuss

(minus) Einstellungen in die Gewinnrücklage

(minus) Einstellungen auf Grund des Erwerbs eigener Anteile § 272 Abs. 4HGB

(minus) etwaiger sonstiger Einstellungen in die Rücklagen

(minus) Verlustvortrag, also Verluste die sich in den Vorjahren angesammelt haben

(plus) Gewinnvorträge aus den Vorjahren sowie der Entnahmen aus den Rücklagen.



Beachte desweiteren bei Aktiengesellschaften § 150 AktG sowie § 174 AktG



Schönen Gruß



Der leicht alkoholisierte Peter :o)


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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