Ich gehe ´mal davon aus, dass es sich um einen rechtsfähigen Verein handelt, der im Vereinsregister eingetragen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, Finger weg!
Handelt es sich um einen rechtsfähigen Verein, so ist als nächstes zu prüfen, ob der Verein wirtschaftlich tätig oder gemeinnützig ist.
Die Gemeinnützigkeit wird vom zuständigen Finanzamt alle drei Jahre (aufgrund einer Steuererklärung) bestätigt.
Ist der Verein (ausschließlich) wirtschaftlich tätig, können hier verschiedene Steuern entstehen. Vorsicht!
Ist der Verein gemeinnützig, Registerauszug und Gemeinnützigkeitsbescheinigung vorlegen lassen.
Dann im Vereinsregister prüfen, wer geschäftsführender Vorstand im Sinne des BGB ist. Regelmäßig sind das der 1. Vorsitzende, der Geschäftsführer und der Finanzverwalter. Die Satzung des Vereines kann auch eine andere Zusammensetzung bestimmen. Der geschäftsführende Vorstand sind die Personen, die im Vereinsregister eingetragen sind.
Auch wenn der Verein gemeinnützig ist, muss sichergestellt sein, dass die Vorschriften der Gemeinnützigkeit (§§ 53 ff. AO) auch eingehalten werden und sich die tatsächliche Geschäftsführung des Vereins hieran hält. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, besteht die Gefahr, dass dem Verein die Gemeinnützigkeit aberkannt wird und Körperschaftsteuer festgesetzt wird. Reicht dann das Vereinsvermögen nicht aus, besteht die Gefahr der persönlichen Inanspruchnahme des Vorstandes.